Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist immer mit Risiken verbunden, von deren Produktion über die Verarbeitung bis hin zur Lagerung und dem Transport. Feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, Brenn- oder Treibstoffe und Stoffgemische könnten auslaufen, ungewollt freigesetzt werden, sich entzünden – und dadurch Menschen massiv gefährden und erheblichen Sachschaden verursachen.
Der Unterschied beruht auf spezifischen chemischen und physikalischen Eigenschaften und ist in Gesetzen und Verordnungen genaustens geregelt. Als Gefahrstoffe gelten Stoffe oder Gemische, von denen bei Herstellung, Weiterverarbeitung, Verwendung und Lagerung eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt ausgeht.
Als Gefahrgüter hingegen gelten alle Güter, die während des Transports gefährlich werden können, zum Beispiel durch unkontrollierte mechanische oder thermische Einwirkungen (z. B. während eines Verkehrsunfalls).
Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen
Unter anderem alle notwendigen Aspekte zum Schutz von Personen und Infrastrukturen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der Lagerklassen und Erstellung von sicheren Lagerkonzepten. Bei den notwendigen Bewilligungsverfahren vertreten wir Sie als Fachplaner bei den beteiligten Behörden.
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