Ziel der Brandfallsteuerungen ist es, die angesteuerten technischen Brandschutzeinrichtungen bei einem Brandereignis in eine sichere Funktion bzw. Position – im Sinne der Schutzzielerreichung – zu führen. Dies muss über die vorgesehene Zeit gewährleistet werden.
Der Brandschutz wird vermehrt über schutzzielorientierte Konzepte gelöst. Solche Konzepte sind meist nur mit umfangreichen technischen Brandschutzmassnahmen realisierbar. Erst durch das koordinierte Zusammenwirken von baulichen und technischen Brandschutzmassnahmen können die Schutzziele gewährleistet werden. Die Brandfallsteuerungen ermöglichen dieses koordinierte Zusammenwirken.
Bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung von Brandfallsteuerungen sind etliche Gewerke involviert. Daraus ergeben sich viele Schnittstellen. Die Zuständigkeiten, sowie die Gesamtverantwortung sollten daher klar definiert werden. Eine interdisziplinäre Betrachtung mit hohem Detaillierungsgrad, sowie die stetige Dokumentation sind für die Schnittstellenbereinigung zwingend erforderlich.
Planung
Bei der Planung und Ausführung sind viele Gewerke involviert. Dies erfordert eine interdisziplinäre Betrachtungs- und Handlungsweise unter Berücksichtigung der Schutzziele.
Konzept
Die Brandfallsteuerungen müssen auf das Brandschutz-, Betriebs-, Nutzungs- und Evakuierungskonzept abgestimmt sein. Der Gesamtverantwortliche für die Brandfallsteuerung ist für die Schnittstellenkoordination und die Qualitätssicherung verantwortlich.
Im Betrieb
Nach dem Bezug einer Baute oder Anlage liegt die Unterhalts- und Dokumentationspflicht bei der Eigentümer- und Nutzerschaft. Damit diese Eigenverantwortung wahrgenommen werden kann,
Basierend auf diesen Unterlagen erfolgen die Wartungsplanung, sowie die Planung der periodischen integralen Tests.
Umbauten
Bei Umbauten und Sanierungen müssen die Brandfallsteuerungen an die veränderte Situation angepasst, getestet und dokumentiert werden.

Doch wie lauten die genauen Vorschriften? Was gilt es besonders zu beachten? Gibt es im System gravierende Mängel?
Die Brandfallsteuerungen umfassen alle Elemente von der Detektion bis zur angesteuerten
technischen Brandschutzeinrichtung (inkl. deren Schnittstellen, Übertragungswege und Folgesteuerungen).
Brandfallsteuerungen sind auf der Basis des Brandschutz-, Betriebs-, Nutzungs- und Evakuierungskonzeptes zu planen, zu erstellen, zu dokumentieren, zu prüfen und in Stand zu
halten, so dass sie jederzeit betriebsbereit sind.
Brandfallsteuerungen müssen sowohl automatisch, als auch manuell aktiviert werden können. Diese Aktivierungen müssen unabhängig voneinander erfolgen können.
Ausgenommen davon ist die Kategorie kollektive Aktivierungen mit „Fail-Safe“.
Planung
Bei der Planung und Ausführung sind viele Gewerke involviert. Dies erfordert eine interdisziplinäre Betrachtungs- und Handlungsweise unter Berücksichtigung der Schutzziele.
Konzept
Die Brandfallsteuerungen müssen auf das Brandschutz-, Betriebs-, Nutzungs- und Evakuierungskonzept abgestimmt sein. Der Gesamtverantwortliche für die Brandfallsteuerung ist für die Schnittstellenkoordination und die Qualitätssicherung verantwortlich.
Im Betrieb
Nach dem Bezug einer Baute oder Anlage liegt die Unterhalts- und Dokumentationspflicht bei der Eigentümer- und Nutzerschaft. Damit diese Eigenverantwortung wahrgenommen werden kann,
Basierend auf diesen Unterlagen erfolgen die Wartungsplanung, sowie die Planung der periodischen integralen Tests.
Umbauten
Bei Umbauten und Sanierungen müssen die Brandfallsteuerungen an die veränderte Situation angepasst, getestet und dokumentiert werden.
Inhaber und Geschäftsführer
Interessieren Sie sich für eine Planung der Brandfallsteuerungen oder für einen integralen Test?
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